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Cannabislegalisierung verstößt laut Gutachten gegen geltendes Recht

Bamberger Dampferlädla
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Cannabislegalisierung verstößt laut Gutachten gegen geltendes Recht

Das Streben von SPD, Grünen und FDP, Cannabis zu legalisieren, ist umstritten. Ein frisch veröffentlichtes Gutachten untermauert die Bedenken der Gegner, die es auf Anweisung eines entschiedenen Einzelnen in Auftrag gegeben hatten.

Die Bundesregierung versucht, Cannabis freizugeben, wobei dies von Kritik begleitet wird. Einige halten die Idee für unangemessen, während andere anzweifeln, dass sie rechtlich durchsetzbar ist. Diejenigen, die gegen die Pläne sind, erhalten nun durch ein neues Gutachten Unterstützung, da es bestätigt, dass die Cannabis-Liberalisierungspläne der Ampel gegen geltendes Recht verstoßen.

Bernhard Wegener, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, stellte ein 53 Seiten langes wissenschaftliches Gutachten vor, das im Auftrag von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erstellt wurde. Darin heißt es, dass die von der Bundesregierung geplante Cannabislegalisierung den Vorgaben des Völker- und Europarechts widerspricht.

Kann eine Cannabislegalisierung als Teil des Wahlkampfes in Bayern betrachtet werden? Gemäß dem Gutachten verstößt das Vorhaben der Ampelpläne gegen die Vereinbarungen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung, da Uno-Drogenkontrollorgane eine umfassende Cannabislegalisierung als "vertragswidrigen Verstoß gegen die Uno-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung" betrachten. Laut Europarecht ist ein staatlicher oder staatlich lizenzierter Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis zu anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken nicht gestattet.

Herr Holetschek, der jegliche Legalisierungspläne für Marihuana ablehnt, meinte, dass eine Verletzung gegen EU-Recht unbedingt ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen müsste. Angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen in Bayern, geht man davon aus, dass die CSU Themen wie diesen im Wahlkampf ins Visier nehmen wird. Daher hat er die Bundesregierung aufgefordert, ihre Pläne zur Genehmigung des Anbaus, Handels und Konsums von Cannabis zu Genusszwecken sofort zurückzuziehen.

Der CSU-Abgeordnete Holetschek forderte die Bundesregierung auf, ihre Pläne zur Legalisierung des Anbaus, des Handels und des Konsums von Cannabis zu Genusszwecken schnellstmöglich aufzugeben, da ein Verstoß gegen EU-Recht ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen muss. Dieser Standpunkt steht im Gegensatz zu seiner vorherigen kategorischen Ablehnung solcher Pläne. Da im Oktober Bayerns Landtagswahlen anstehen, wird vermutet, dass die CSU sich mit diesem Thema im Wahlkampf positionieren will.

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