Der Handelsverband VdeH mit, dass eine von ihm unterstützte Klage gegen die Liquidsteuer eingereicht wurde. Kürzlich hatte das Finanzministerium von Olaf Scholz das Tabaksteuermodernisierungsgesetz verabschiedet, wonach auch Liquids mit Tabaksteuer belegt werden. Der Zoll interpretiert das Gesetz so, dass auch die Zutaten von Liquids, die zum Mischen verwendet werden, besteuert werden, wenn es der Zweck des Produkts voraussetzt. Drogerien können jedoch weiterhin die Komponenten vertreiben, ohne Steuern zu bezahlen.
Am 4. Oktober hat ein grosser E-Commerce-Anbieter aus Saarbrücken und ein Käufer eine Klage beim saarländischen Finanzgericht eingereicht. Der Verband des deutschen Handels erhofft sich durch diese Klage eine gerichtliche Entscheidung, dass die Bestimmungen des TabStG und seine Umsetzungsgesetze, sowie die danach anwendbaren Verordnungen als ungültig erklärt werden
Das Gesetz ist eindeutig in Bezug auf die Besteuerung von fertigen Liquids und nicht einzelnen Rohstoffbestandteilen. Wir unterstützen diese objektive Bewertung des Steuergegenstandes und sind der Meinung, dass die subjektive Beschreibung der Steuerpflicht über die Zweckbestimmung weiterhin für Interpretationen offen ist. Diese Art der Beschreibung ist schädlich für den Fachhandel und auch für die Behörden nicht kontrollierbar. Wir ermutigen alle Beteiligten, sich an die klaren Bestimmungen des Gesetzes zu halten. Oliver Pohland, Geschäftsführer VdeH, 17.10.22
Eine Klage gegen die Generalzolldirektion soll dazu dienen, Rechtssicherheit zu schaffen. Es ist jedoch unklar, inwiefern dies Auswirkungen auf Konsumenten hat, da der Verband des eZigarettenhandels keine klare Aussage dazu trifft. Nach Definition des Zolls entsteht Steuerpflicht auch dann, wenn der Konsument unversteuerte Produkte zu einem Liquid mischt. Wenn er das Liquid nicht versteuert, begeht er Steuerhinterziehung. Ob die Klage gegen die Generalzolldirektion Auswirkungen auf die Möglichkeit hat, unversteuerte Komponenten anzubieten, ist fraglich. Es ist möglich, dass Händler die Komponenten ohne Tabaksteuer verkaufen dürfen, diese jedoch beim Mischen des Liquids fällig wird.
Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) stellt die Legalität der neuen Liquidsteuer in Frage. Ihrer Ansicht nach verstößt das TabStMoG gegen den Gleichheitsgrundsatz und die E-Zigaretten-Steuer wäre somit verfassungswidrig. Sollte die Liquidsteuer 2022 in Kraft treten, würde dies zu einem erheblichen Preisnachteil für das Dampfen im Vergleich zum Rauchen von Tabakzigaretten führen. Doch trotz dieser Herausforderungen ermutigt das BfTG weiterhin dazu, den tabakfreien Genuss zu fördern.
Ist die Einführung einer Liquidsteuer 2022 rechtmäßig? Das Bündnis für Tabakfreien Genuss sieht es als verfassungswidrig an, da das TabStMoG gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Dadurch würde das Dampfen gegenüber dem Rauchen von Tabakzigaretten erheblich benachteiligt.