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Einordnung nach CLP: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kinder gelangen. Beim Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum/Arzt anrufen. Mund ausspülen Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen