Cannabis-Steuer in Bayern? Söder will Kiffer zur Kasse bitten
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat eine neue Debatte über Cannabis angestoßen: Er hält es für sinnvoll, über eine Besteuerung von Cannabis nachzudenken. Sein Argument: Für Alkohol und Tabak erhebt der Staat Verbrauchsteuern – warum also nicht auch für Cannabis?
Wichtig ist dabei: Eine Cannabis-Steuer in Bayern ist derzeit nicht beschlossen. Söders Vorstoß ist ein politischer Vorschlag, kein fertiges Gesetz. Konkrete Angaben zu Steuersatz, Bemessungsgrundlage oder einem möglichen Starttermin liegen bislang nicht vor.
Gleichzeitig bleibt die politische Debatte über die Teillegalisierung selbst offen. Die unionsgeführte Bundesregierung sieht nach der zweiten Evaluation des Konsumcannabisgesetzes weiterhin Änderungsbedarf. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnete die Teillegalisierung im April 2026 als Fehler und verwies insbesondere auf Probleme beim Kinder- und Jugendschutz sowie beim Umgang mit Medizinalcannabis.
Gibt es bereits eine Cannabis-Steuer in Bayern?
Nein.
Derzeit gibt es keine eigenständige Cannabis-Steuer in Bayern. Söders Aussage ist bislang als politische Forderung beziehungsweise Diskussionsvorschlag einzuordnen.
Unklar ist aktuell unter anderem:
- was genau besteuert werden soll
- wer Steuerschuldner wäre
- ob private Eigenanbauer betroffen wären
- wie Anbauvereinigungen behandelt würden
- ob eine solche Steuer überhaupt auf Landesebene ausgestaltet werden könnte
Ohne konkreten Gesetzentwurf lässt sich das derzeit nicht seriös beantworten.
Warum ist eine Cannabis-Steuer komplizierter als eine Tabaksteuer?
Der Hauptgrund liegt im Aufbau des geltenden Cannabisrechts.
Das Konsumcannabisgesetz erlaubt Erwachsenen unter bestimmten Voraussetzungen privaten Eigenanbau sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen. Ein klassischer kommerzieller Freizeit-Cannabismarkt mit regulären Verkaufsstellen ist dadurch nicht entstanden.
Das KCanG verbietet grundsätzlich unter anderem den Handel und das Inverkehrbringen von Cannabis, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Genau deshalb lässt sich eine Cannabis-Steuer nicht einfach nach dem Muster von Tabak oder Alkohol auf einen normalen Einzelhandel aufsetzen.
Könnte man Cannabis-Clubs besteuern?
Theoretisch könnte der Gesetzgeber neue steuerliche Regelungen schaffen. Wie das konkret funktionieren sollte, ist aber offen.
Anbauvereinigungen sind keine gewöhnlichen Händler. Sie dürfen nur gemeinschaftlich angebautes Cannabis innerhalb ihrer eigenen Räume an Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben. Versand und Lieferung sind verboten.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit beschreibt Anbauvereinigungen ausdrücklich als nicht-wirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften mit gemeinschaftlichem, nicht-gewerblichem Eigenanbau.
Eine mögliche Steuer müsste deshalb zunächst klären, ob sie beispielsweise an:
- Produktionsmengen
- THC-Gehalt
- Mitgliedsbeiträge
- Weitergabemengen
- oder einen völlig neuen steuerlichen Tatbestand
anknüpft.
Bislang gibt es dazu kein fertiges Modell.
Wie viele Cannabis-Anbauvereinigungen gibt es in Bayern?
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit waren zum 3. August 2026 insgesamt 47 Anträge auf Anbauvereinigungen eingegangen.
Davon waren:
- 25 zurückgenommen
- 6 abgelehnt
- 11 genehmigt
- 5 noch in Bearbeitung
Damit ist die Zahl der genehmigten Anbauvereinigungen in Bayern weiterhin überschaubar.
Das LGL ist im Freistaat für das Erlaubnisverfahren sowie die Überwachung des gemeinschaftlichen Anbaus zuständig.
Warum ist die Lage in Bayern besonders streng?
Bayern verfolgt beim Vollzug des Konsumcannabisgesetzes einen vergleichsweise restriktiven Kurs.
Anbauvereinigungen müssen umfangreiche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
- Sicherheitskonzepte
- Jugendschutz
- Präventionsmaßnahmen
- Mitwirkungskonzepte
- Dokumentationspflichten
- Eigenüberwachung
- Vorgaben zur guten fachlichen Praxis
Das LGL prüft diese Voraussetzungen bereits im Genehmigungsverfahren sehr detailliert.
Will die CSU die Teillegalisierung wieder zurückdrehen?
CDU und CSU stehen dem geltenden Cannabisgesetz weiterhin kritisch gegenüber.
Nach dem zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des KCanG erklärten mehrere unionsgeführte Ministerien im April 2026, sie sähen dringenden Handlungsbedarf. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnete die Teillegalisierung ausdrücklich als Fehler.
Gleichzeitig läuft die wissenschaftliche Evaluation weiter. Das Forschungsprojekt EKOCAN untersucht unter anderem Auswirkungen auf:
- Gesundheitsschutz
- Kinder- und Jugendschutz
- Konsumverhalten
- organisierte Kriminalität
- Schwarzmarkt
- Medizinalcannabis
Die politische Bewertung und die wissenschaftliche Auswertung sollten deshalb getrennt betrachtet werden.
Was sagt die aktuelle Evaluation?
Der zweite Zwischenbericht der wissenschaftlichen Evaluation wurde am 1. April 2026 vorgelegt. Die Bundesregierung bewertet die Ergebnisse als Hinweis auf erheblichen Reformbedarf.
Die endgültige Evaluation ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Das EKOCAN-Projekt läuft bis April 2028.
Das bedeutet: Die Debatte über die Zukunft des Cannabisgesetzes ist politisch noch offen.
Würde eine Cannabis-Steuer eine kommerzielle Legalisierung voraussetzen?
Nicht zwingend.
Eine Steuer könnte theoretisch auch an anderen Vorgängen als einem klassischen Einzelhandelsverkauf ansetzen.
Praktisch wäre die Ausgestaltung jedoch deutlich einfacher, wenn es einen regulierten kommerziellen Markt gäbe.
Derzeit existiert ein solcher Markt für Freizeit-Cannabis in Deutschland nicht. Anbauvereinigungen dürfen Cannabis nur unter den gesetzlichen Bedingungen an ihre Mitglieder weitergeben.
Deshalb müsste ein Steuergesetz zunächst sehr genau definieren:
- welches Ereignis überhaupt steuerpflichtig wäre
- wer die Steuer schuldet
- wie die Bemessungsgrundlage aussieht
- ob Eigenanbau einbezogen wird
- wie Anbauvereinigungen behandelt werden
Könnte privater Eigenanbau besteuert werden?
Dafür gibt es derzeit keinen konkreten Vorschlag.
Das geltende Cannabisgesetz erlaubt Erwachsenen privaten Eigenanbau innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen. Das BMG bestätigt, dass mit dem KCanG privater Eigenanbau durch Erwachsene legalisiert wurde.
Wie eine Steuer auf privaten Eigenanbau praktisch kontrolliert oder erhoben werden könnte, ist offen.
Was könnte eine Cannabis-Steuer für Verbraucher bedeuten?
Das lässt sich aktuell noch nicht beziffern.
Je nach Modell könnte eine zukünftige Steuer theoretisch an unterschiedlichen Größen ansetzen, etwa:
- Gewicht
- THC-Gehalt
- Produktionsmenge
- Weitergabemenge
- Verkaufspreis
- Mitglieds- oder Produktionskosten
Solange kein konkreter Entwurf vorliegt, wäre jede Aussage zu tatsächlichen Mehrkosten reine Spekulation.
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Dazu gehören unter anderem:
Bei allen Produkten sind die jeweilige Produktkennzeichnung, Zusammensetzung und rechtliche Einordnung entscheidend. Für einzelne Produktgruppen gelten unterschiedliche gesetzliche Anforderungen.
Häufige Fragen zur möglichen Cannabis-Steuer
Gibt es schon eine Cannabis-Steuer in Bayern?
Nein. Eine entsprechende Steuer ist derzeit nicht beschlossen. Söders Aussage ist ein politischer Vorschlag.
Will die CSU Cannabis wieder stärker einschränken?
CDU und CSU haben das geltende Cannabisgesetz wiederholt kritisiert. Nach dem zweiten Evaluationsbericht forderten unionsgeführte Ministerien weiteren Handlungsbedarf.
Dürfen Cannabis-Clubs Cannabis verkaufen?
Nicht wie ein gewöhnliches Geschäft.
Anbauvereinigungen dürfen gemeinschaftlich angebautes Cannabis ausschließlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben. Versand und Lieferung sind verboten.
Wie viele Cannabis-Clubs sind in Bayern genehmigt?
Zum 3. August 2026 waren nach Angaben des LGL 11 Anträge genehmigt.
Ist privater Eigenanbau weiterhin erlaubt?
Nach geltendem Recht ist privater Eigenanbau für Erwachsene innerhalb der gesetzlichen Grenzen erlaubt.
Wann könnte eine Cannabis-Steuer kommen?
Dafür gibt es derzeit keinen bestätigten Termin.
Wie hoch könnte die Steuer werden?
Dazu gibt es bislang kein veröffentlichtes konkretes Steuermodell.
Cannabis-Steuer in Bayern – derzeit nur ein politischer Vorschlag
Die Forderung nach einer Cannabis-Steuer wirft viele praktische und rechtliche Fragen auf.
Der entscheidende Punkt ist: Deutschland hat derzeit keinen regulären kommerziellen Freizeit-Cannabismarkt. Stattdessen erlaubt das Cannabisgesetz privaten Eigenanbau und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Anbau in Vereinigungen.
Eine mögliche Steuer müsste deshalb völlig anders konstruiert werden als eine klassische Tabak- oder Alkoholsteuer.
Solange kein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, bleibt offen:
- ob eine Cannabis-Steuer tatsächlich kommt
- wer sie zahlen würde
- wie hoch sie wäre
- und ob sie mit weiteren Änderungen am Cannabisgesetz verbunden würde
Die politische Debatte über die Zukunft des Cannabisgesetzes dürfte daher auch nach 2026 weitergehen.
Stand: 26. September 2026.