Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zum Menü springen

Neuer THC-Grenzwert: Das gilt für Cannabis und Auto fahren

Neue Regelung für Cannabis und Autofahren: Ab dem 1. April 2024 ist Cannabiskonsum teilweise legalisiert. Doch Vorsicht, wer high ist und dann ans Steuer geht, riskiert immer noch den Führerschein. Auch wenn die Bundesregierung einen neuen THC-Grenzwert festgelegt hat.

  • Der neue THC-Grenzwert beträgt 3,5 Nanogramm
  • Die Gesetzesänderung tritt frühestens im Juli in Kraft
  • Auch nach der Entkriminalisierung ist es nicht erlaubt, bekifft Auto zu fahren.

Etwa zwei Monate nach der teilweisen Freigabe von Cannabis hat der Bundestag das kontroverse Gesetz erneut überarbeitet: Ab sofort gilt am Steuer ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm des psychoaktiven Wirkstoffs THC, was einem Wert von 0,2 Promille Alkohol entspricht.

Ausnahmen von diesem neuen Grenzwert gelten für Jugendliche unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit, also innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis. Für sie bleibt ein Grenzwert von 1,0 ng/ml bestehen.

Aufgrund der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Konsum von Cannabis ein vollständiges Alkoholverbot im Straßenverkehr.

Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis ist seit dem 1. April 2024 in Kraft. Der Besitz und Anbau der Droge sind unter bestimmten Vorgaben für Erwachsene legal.

Neuer THC-Grenzwert für Cannabis bei 3,5 Nanogramm

Gemäß dem neuen Gesetz beträgt die maximale Konzentration des Wirkstoffs THC 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Die Bundesregierung hat sich der Empfehlung einer interdisziplinären Expertengruppe angeschlossen, die besagt, dass die Verkehrssicherheit bis zu diesem Grenzwert für erfahrene Konsumenten praktisch nicht beeinträchtigt wird und gleichzeitig einer übermäßigen Bestrafung von Cannabiskonsumenten entgegenwirken möchte.

Zunächst bleibt der alte Grenzwert bestehen

Bisher galt die klare Regel, dass bereits bei Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Konsequenzen drohten. In der Rechtsprechung hatte sich ein Wert von 1 Nanogramm pro Milliliter Blut etabliert.

Auch nach dem Beschluss des Bundestags am 6. Juni ist die Gesetzesänderung noch nicht gültig. Nach Ansicht von ADAC-Experten wird dies frühestens im Juli 2024 der Fall sein, nachdem der Bundesrat über das Gesetz beraten hat. Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr erwischt wird, riskiert dann in der Regel eine Geldstrafe von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot. Bei Mischkonsum mit Alkohol wird das Fahren unter Rauscheinfluss mit einer Geldstrafe von mindestens 1000 Euro belegt und bei Wiederholungsfällen sogar mit bis zu 3500 Euro sanktioniert werden.

ADAC: Immer noch nicht unter dem Einfluss von Cannabis Auto fahren

Die Expertengruppe hat mit einem Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum nach Ansicht des ADAC die Grenzen dessen, was für die Verkehrssicherheit vertretbar ist, bereits ausgeschöpft. Auch nach einer Gesetzesänderung oder einer möglichen Anpassung des Grenzwerts ist der ADAC der Meinung, dass Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen, kein Fahrzeug lenken sollten.

Der Cannabiskonsum ist unter anderem mit einer Beeinträchtigung der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie einer Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit verbunden. Dies kann im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben. Eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung über die erhöhten Unfallrisiken ist aus Sicht der ADAC-Experten dringend erforderlich und sollte so früh wie möglich umgesetzt werden.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob weitere Messverfahren wie die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit geeignet wären, um eine akute Beeinträchtigung durch den Cannabiskonsum zeitnah vor oder während der Teilnahme am Straßenverkehr zu bewerten oder nachzuweisen. Die Aussagekraft neuer Messmethoden sollte vor ihrer Anwendung gründlich evaluiert werden.


News