Ampel legt Datum für Cannabis-Legalisierung fest

Bamberger Dampferlädla
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Nach endlosen Verhandlungen und zahlreichen Verschiebungen der Termine steht die Cannabis-Legalisierung nun konkret bevor. Die Regierungskoalition hat sich auf die letzten Einzelheiten ihres Gesetzes geeinigt.

Seit ihrem Amtsantritt wurden die Befürworter einer Legalisierung von Cannabis immer wieder mit derselben Frage belästigt: "Wann wird es legal?" Nun gibt es eine klare Antwort: Ab dem 1. April nächsten Jahres soll der Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen dieser Droge für Erwachsene erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen dann auch gemeinschaftliche Anbauclubs für Cannabis möglich werden.

Die Ampel-Parteien haben sich auf verschiedene Details geeinigt, wie aus einem Dokument mit Änderungsvorschlägen zum Cannabis-Gesetz hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-, Grünen- und FDP-Fraktionen - Heike Baehrens, Janosch Dahmen und Andrew Ullmann - gaben bekannt, dass sie in den Verhandlungen einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik bezüglich Cannabis vereinbart haben. Damit erkennen sie explizit die gesellschaftliche Realität an. Dies wurde am Montag in Berlin verkündet.

Die Legalisierung von Cannabis ist ein Vorhaben, das im Koalitionsvertrag der Ampel festgehalten wurde. Die Regierung beschäftigt sich bereits seit längerer Zeit mit dem entsprechenden Gesetzentwurf. Als ersten Schritt plant sie, Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz zu streichen und somit von der Liste verbotener Substanzen zu nehmen. Personen ab einem Alter von 18 Jahren sollen dann eine bestimmte Menge Besitz erlaubt sein und die Koalition beabsichtigt zudem, den Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen freizugeben. Um den gemeinschaftlichen Anbau und Austausch von Blüten zu ermöglichen, sollen sogenannte Cannabis-Clubs gegründet werden können, in denen Vereinsmitglieder zusammenarbeiten dürfen. Der Gesetzesentwurf muss jedoch noch vom Bundestag beschlossen werden.

Verkauf in Geschäften nicht möglich

Der ursprüngliche Plan, Cannabis auch in offiziellen Verkaufsstellen anzubieten, wird vorerst nicht realisiert. Die reduzierte Legalisierung sollte eigentlich bereits zum Jahreswechsel wirksam werden. Jedoch bestätigte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kürzlich, dass dies zeitlich nicht mehr machbar ist.

Die Parteien der Ampel-Koalition haben sich in Bezug auf den Besitz und Konsum von Cannabis auf weniger strenge Regeln geeinigt, als ursprünglich geplant war. Die Grünen und die FDP hatten darauf gedrängt. Im Eigenanbau wird jetzt die erlaubte Menge von getrocknetem Cannabis von 25 auf 50 Gramm verdoppelt. Außerdem wurde die Tabuzone für den Konsum von Cannabis rund um Kitas, Spielplätze oder Schulen verkleinert - statt einem Radius von 200 Metern gilt nun ein Radius von 100 Metern.

Auch bei den vorgesehenen Strafvorschriften gibt es Entschärfungen: Bei einer geringfügigen Überschreitung der Besitzgrenzen soll nicht direkt eine "Strafbarkeitskeule" drohen, wie es Kirsten Kappert-Gonther, Gesundheitspolitikerin der Grünen, am Montag ausdrückte. Ursprünglich wäre der Besitz von mehr als 25 Gramm bereits strafbar gewesen. Nun werden Mengen zwischen 25 und 30 Gramm im öffentlichen Raum sowie zwischen 50 und 60 Gramm im privaten Bereich lediglich als Ordnungswidrigkeit angesehen. Erst darüber hinaus würde der Besitz strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können - theoretisch sogar Gefängnisstrafen.

Die Legalisierungsgegner haben den Plan, Cannabis zu legalisieren, scharf kritisiert. Sie betonten, dass der Handel mit Cannabis weiterhin verboten bleibe. Besonders die Abgabe von Cannabis an Minderjährige werde streng verfolgt und bestraft.

Eine noch offene Frage ist die Regelung zum Konsum von Cannabis und dem Autofahren. Das Bundesverkehrsministerium soll bis Ende März einen Grenzwert für THC vorschlagen. THC ist der Hauptwirkstoff in der Cannabispflanze und hauptsächlich für den Rauschzustand verantwortlich. Anstelle des bisherigen absoluten Verbots sollen nun klare Richtlinien eingeführt werden, ähnlich wie bei der 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol, um einen Grenzwert für THC im Blut festzulegen.

Die Gegner der Legalisierung haben erneut heftige Kritik geäußert. CSU-Generalsekretär Martin Huber bemängelte, dass sich die Regierungskoalition mit dem Thema Cannabis beschäftigt, während Deutschland in einer Staatskrise steckt. Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach warnte vor einem Anstieg des Cannabiskonsums bei Jugendlichen aufgrund von Weitergabe an jüngere Altersgruppen. Diese Bedenken äußerte er in einem Interview mit "Welt".

HHC-Blueten-Vapes


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