Die Bundesregierung will Cannabis teilweise legalisieren

Bamberger Dampferlädla
News aus der Canabis Welt / Kommentare 0
Die Bundesregierung will Cannabis teilweise legalisieren - Die Bundesregierung will Cannabis teilweise legalisieren

Die Bundesregierung will Cannabis teilweise legalisieren. Kauf und Besitz von Cannabis sollen künftig erlaubt sein - allerdings stark reglementiert. Der freie Verkauf für Erwachsene ist vorerst vom Tisch.

Die Diskussion um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist ein kontroverses Thema. Die Bundesregierung hat nun einen Schritt in Richtung einer teilweisen Freigabe der Droge unternommen. Laut Gesundheitsminister Lauterbach sollen der Kauf und Besitz von Cannabis zukünftig erlaubt sein, jedoch unter strengen Auflagen. Eine vollständige Freigabe für Erwachsene ist vorerst nicht geplant. Dieser Entscheidung wird jedoch weiterhin eine große Bedeutung beigemessen und bleibt ein heiß diskutiertes Thema.

Die Legalisierung von Cannabis hat in Deutschland seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert. Jetzt hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein überarbeitetes Eckpunkte-Papier vorgestellt, das die teilweise Freigabe der Droge vorsieht.

Cannabis, auch bekannt als indische Hanfpflanze, enthält den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC), der einen Rauschzustand hervorrufen kann. In Deutschland werden zwei Cannabis-Produkte als Rauschmittel verwendet: Marihuana, das aus den getrockneten Blütenblättern, Stängeln und Blättern der Pflanze besteht, und Haschisch, das aus dem getrockneten Harz der weiblichen Pflanze gewonnen wird.

In Zukunft soll der Erwerb und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ab einem Alter von 18 Jahren ohne Strafverfolgung erlaubt sein. Zudem wird der Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf legalisiert. Die Bundesregierung plant außerdem die Gründung spezieller Vereine, die den Anbau und Vertrieb der Droge ermöglichen sollen. Allerdings werden die geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rauschmittel frei verkauft werden können, vorerst nicht umgesetzt. Der Verkauf in solchen Geschäften wird erst in Modellregionen erprobt, begleitet von wissenschaftlicher Forschung.

Ist der Verkauf von Cannabis an Minderjährige gerechtfertigt?

Die Debatte um Cannabis als Betäubungsmittel ist in vollem Gange. Es wird diskutiert, ob es rechtlich nicht mehr als solches eingestuft werden sollte. Doch was passiert, wenn Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt werden? Sollen sie genauso wie Erwachsene straffrei bleiben? Die Antwort ist ja, aber es gibt einen Haken. Die Jugendämter sollen die Jugendlichen in diesen Fällen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten und das mitgeführte Cannabis beschlagnahmen.

Warum das Ganze? Um "cannabisbedingte Gehirnschädigungen" zu vermeiden, wird geprüft, ob Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem reduzierten THC-Gehalt (höchstens 10 Prozent) kaufen dürfen. Ältere Konsumenten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen. Doch ist der Verkauf von Cannabis an Minderjährige überhaupt gerechtfertigt?

Die psychoaktiven Auswirkungen von THC sind ein bekanntes Phänomen, das auf die Wirkung des Tetrahydrocannabinols zurückzuführen ist. Dieses Cannabinoid bindet sich an spezielle Rezeptoren im Körper, die vor allem im Gehirn zu finden sind. Der Konsum von Cannabis führt dazu, dass das Gehirn mit THC überschwemmt wird, was Auswirkungen auf alle Funktionen hat, die vom Cannabinoid-System gesteuert werden. Dazu zählen unter anderem die Motorik, die Informationsverarbeitung sowie das Gedächtnis. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Auswirkungen individuell unterschiedlich sein können und von verschiedenen Faktoren abhängen.

Die Legalisierung von Cannabis steht bevor und soll eine Entkriminalisierung des Besitzes und Eigenanbaus beinhalten. Auch laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen davon betroffen sein. Ein konkreter Gesetzentwurf zur Regelung von Cannabis Clubs soll im April vorgelegt werden, welcher jedoch noch der Zustimmung des Bundestages bedarf. Es bleibt jedoch unklar, wann genau die neue Regelung in Kraft treten wird, da die präsentierten Eckpunkte lediglich ein Zwischenschritt für das Legalisierungsvorhaben darstellen. Minister Lauterbach hatte zuvor eine Umsetzung des Gesetzes im Jahr 2024 in Aussicht gestellt.

Die wesentlichen Punkte im Überblick:

  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis wird nicht länger bestraft und ist auch in der Öffentlichkeit erlaubt.

  • Der Eigenanbau von höchstens drei blühenden weiblichen Pflanzen ist gestattet, sofern diese vor dem Zugriff von Minderjährigen geschützt sind.

  • "Non-Profit" Vereine mit bis zu 500 Mitgliedern dürfen gemeinsam Cannabis anbauen und ausschließlich an Mitglieder für den privaten Gebrauch abgeben. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre und es müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benannt werden. Werbung für die Vereine ist untersagt und eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen nicht gestattet. Der Konsum in den Vereinsräumen ist verboten.

  • Pro Club-Mitglied dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Personen unter 21 Jahren dürfen höchstens 30 Gramm pro Monat erhalten und es wird eine Obergrenze für den Wirkstoffgehalt festgelegt. Die Kosten sollen durch Mitgliedsbeiträge gedeckt werden, gegebenenfalls kann ein zusätzlicher Betrag pro Gramm erhoben werden.

  • Der Konsum in der Nähe von Schulen oder Kindergärten ist verboten und in Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.

  • Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus von bis zu 25 Gramm oder höchstens drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister entfernt werden.


 


News